Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2019 - 3 StR 323/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,46900
BGH, 26.11.2019 - 3 StR 323/19 (https://dejure.org/2019,46900)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19 (https://dejure.org/2019,46900)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2019 - 3 StR 323/19 (https://dejure.org/2019,46900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,46900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 25 StGB; § 27 StGB
    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Betrug durch den Vertrieb von Aktien (Tatherrschaft; Interesse am Taterfolg; wertende Gesamtbetrachtung; untergeordnete Hilfstätigkeiten; keine Beteiligung am eigentlichen Verkaufsgeschehen)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB
    Änderung der Einziehungsanordnung (Additionsfehler bei der Schadensberechnung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 5 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer mittäterschaftlichen Beteiligung an dem gewerbsmäßigen Bandenbetrug aufgrund Bürotätigkeit durch Zusenden von Unterlagen über die Anlage von Aktien; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • rewis.io

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Mittäterschaft eines Beteiligten mit untergeordneter Stellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2 ; StGB § 263 Abs. 5
    Annahme einer mittäterschaftlichen Beteiligung an dem gewerbsmäßigen Bandenbetrug aufgrund Bürotätigkeit durch Zusenden von Unterlagen über die Anlage von Aktien; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Mittäterschaft eines Beteiligten mit untergeordneter Stellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 344
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7).

    Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede - wie hier der Angeklagte CA - sämtliche Tatbestandsmerkmale eigenhändig verwirklicht, ist Mittäter im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB, wer einen eigenen Tatbeitrag leistet und diesen so in die Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (BGH, Beschluss vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7).

    Maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7).

  • LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20

    Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank

    Maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7).
  • LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20

    Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis

    Maßgebliche Kriterien für die Bewertung, ob ein Tatbeteiligter als Mittäter oder Teilnehmer einzustufen ist, sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat sowie der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7; vom 12.08.2021 - 3 StR 441/20, juris Rn. 50).
  • LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20

    Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft

    Maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7; vom 12.08.2021 - 3 StR 441/20, juris Rn. 50).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21

    Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des

    Maßgebliche Kriterien sind dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, sodass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 2021 - 1 StR 83/21 Rn. 10; vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19 Rn. 26; vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11 Rn. 17 und vom 10. Januar 1956 - 5 StR 529/55, BGHSt 8, 393, 396; Beschlüsse vom 26. November 2019 - 3 StR 323/19 Rn. 7; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18 Rn. 13; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17 Rn. 7 und vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12 Rn. 6).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 83/21

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Bandendelikten (banden- und

    Maßgebliche Kriterien sind dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19 Rn. 26; vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11 Rn. 17 und vom 10. Januar 1956 - 5 StR 529/55, BGHSt 8, 393, 396; Beschlüsse vom 26. November 2019 - 3 StR 323/19 Rn. 7; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18 Rn. 13; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17 Rn. 7 und vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12 Rn. 6).
  • LG Bonn, 16.05.2023 - 29 KLs 5/22
    Maßgebliche Kriterien sind dabei der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, sodass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7).

    Denn bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale eigenhändig verwirklicht, ist Mittäter im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB, wer einen eigenen Tatbeitrag leistet und diesen so in die Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (BGH, Beschluss vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7).

    Maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, sodass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7).

  • LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21

    Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge

    Dies ist anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen (BGH NStZ 2020, 344, 344).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19 -, juris; BGH, Beschluss vom 21.04.2009 - 3 StR 107/09 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 19.10.2015 - (2) 161 Ss 220/15 (63/15) = BeckRS 2015, 20804).
  • BGH, 13.05.2020 - 1 StR 43/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zu ihr sein (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. November 2019 - 3 StR 323/19 Rn. 7 und vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18 Rn. 13; Urteile vom 17. April 2019 - 5 StR 685/18 Rn. 26 und vom 13. März 2019 - 1 StR 593/18 Rn. 13; jeweils mwN).
  • LG Köln, 07.10.2021 - 322 KLs 4/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht